Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.08.2019 - 12 Wx 33/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,45643
OLG Naumburg, 26.08.2019 - 12 Wx 33/19 (https://dejure.org/2019,45643)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.08.2019 - 12 Wx 33/19 (https://dejure.org/2019,45643)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. August 2019 - 12 Wx 33/19 (https://dejure.org/2019,45643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,45643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.08.2019 - 12 Wx 33/19
    Sein Ausdruck im Rechtsverkehr ist der Anspruch, die Sache selbständig und andere Personen ausschließend zu besitzen (z. B. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012, V ZB 38/12; Urteil vom 29. März 1996, V ZR 326/94; beide zitiert nach Juris).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 38/12

    Ausschluss von Eigentümern eines Markwaldes: Antragsbefugnis einer Stadt für ein

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.08.2019 - 12 Wx 33/19
    Sein Ausdruck im Rechtsverkehr ist der Anspruch, die Sache selbständig und andere Personen ausschließend zu besitzen (z. B. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2012, V ZB 38/12; Urteil vom 29. März 1996, V ZR 326/94; beide zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 26.02.2016 - 12 Wx 30/15

    Aufgebot des Grundstückseigentümers: Verschollenheit einer juristischen Person

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.08.2019 - 12 Wx 33/19
    Es genügt, dass der Besitzer die tatsächliche Sachherrschaft so ausüben will wie ein Eigentümer für sich selbst unter Ausschluss anderer Personen, selbst wenn er weiß, dass er dazu nicht berechtigt ist (z. B. Senatsbeschluss vom 26. Februar 2016, 12 Wx 30/15, zitiert nach Juris; Joost, in: Münchener Kommentar, BGB , 7. Aufl., Rdn. 3 zu § 872 BGB ).
  • OLG Naumburg, 18.08.2017 - 12 Wx 45/17

    Aufgebotsverfahren zur Ausschließung des Grundstückseigentümers:

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.08.2019 - 12 Wx 33/19
    Dabei ist im Einzelnen nachvollziehbar und konkret sowie mit den zulässigen Mitteln der Glaubhaftmachung belegt darzulegen, dass der Antragsteller das Grundstück und die gegebenenfalls aufstehenden Bauten durchgehend genutzt, verwaltet, kostenmäßig getragen, gesichert, gepflegt, instandgehalten, saniert und in diese investiert hat, wie dies ein Eigentümer getan hätte (z. B. Senatsbeschluss vom 18. August 2017, 12 Wx 45/17, zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 16.03.2015 - 12 Wx 74/14

    Anforderungen an den Nachweis des 30-jährigen Eigenbesitzes an einem Grundstück

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.08.2019 - 12 Wx 33/19
    Es ist vielmehr substantiierter Vortrag dahin erforderlich, wie der Eigenbesitz an dem Grundstück in den letzten 30 Jahren konkret ausgeübt worden ist (z. B. Senatsbeschluss vom 16. März 2015, 12 Wx 74/14, zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht